Das Zollrecht regelt sämtliche Vorgänge vom Eingang der Waren in das türkische Zollgebiet bis zu deren Ausfuhr, die dabei anfallenden Abgaben sowie die Kontrollbefugnisse der Verwaltung. Es stützt sich auf das Zollgesetz Nr. 4458 und umfassende Durchführungsvorschriften und stellt ein technisch anspruchsvolles Rechtsgebiet dar. Nicht nur Unternehmen im Außenhandel, sondern auch Privatpersonen, die einmalig Waren einführen, unterliegen den Frist- und Formvorschriften dieses Regelwerks.
Unsere Kanzlei bietet Vertretung und Beratung in allen Phasen von Zollstreitigkeiten — vom Verwaltungsverfahren bis zum Gerichtsverfahren.
Bei Zollstreitigkeiten sind Verwaltungsrechtsbehelfe und Klagewege an kurze und zwingende Fristen gebunden: fünfzehn Tage für Einigung und Einspruch ab Zustellung des Bescheids, dreißig Tage für die Klage nach Zurückweisung des Einspruchs. Das Versäumen dieser Fristen führt in den meisten Fällen zum endgültigen Verlust des Rechts. Die genaue Feststellung des Zustellungsdatums und die richtige Reihenfolge der einzuschlagenden Wege (Einigung oder Einspruch) sind entscheidend.
Wir erstellen zunächst eine umfassende technische Analyse jedes Falls: Anhand der Zollanmeldung und ihrer Anlagen, der Zollwertanmeldungen, der Verträge und Zahlungsbelege wird die Vereinbarkeit der behördlichen Feststellungen mit den Vorschriften geprüft; einschlägige Gerichtsurteile werden ausgewertet und das Verwaltungs- sowie das Gerichtsverfahren als einheitliche Strategie geplant.