Die Mediation ist ein durch das Gesetz Nr. 6325 geregeltes Verfahren, das die außergerichtliche, auf dem Willen der Parteien beruhende und zeitnahe Beilegung von Streitigkeiten ermöglicht. Als im Mediatorenregister des Justizministeriums eingetragene Mediatorin führen wir sowohl obligatorische Mediationsverfahren (als Prozessvoraussetzung) durch als auch vertreten wir unsere Mandanten in der Eigenschaft als Parteivertreter am Mediationstisch.
Unser Leistungsspektrum
- Durchführung obligatorischer Mediationsverfahren in Handelsstreitigkeiten
- Mediation in Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Streitigkeiten (Forderungen, Abfindungen, Wiedereinstellung)
- Mediation in Miet-, Teilungs-, Wohnungseigentums- und Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Mediation in Verbraucherstreitigkeiten
- Gestaltung und Durchführung freiwilliger Mediationsverfahren
- Parteivertretung in Mediationsverhandlungen und Verhandlungsstrategie
- Erstellung von Einigungsvereinbarungen und Anträge auf Vollstreckbarerklärung
Vorteile des Verfahrens
- Schnelligkeit: Ergebnis innerhalb von Wochen statt jahrelanger Gerichtsverfahren.
- Wirtschaftlichkeit: Deutlich geringere Kosten im Vergleich zu Prozesskosten und dem Risiko der Kostenerstattung.
- Vertraulichkeit: Die Verhandlungen sind vertraulich; Erklärungen und Dokumente können in einem späteren Verfahren nicht als Beweismittel verwendet werden.
- Beziehungserhalt: Geschäftliche und persönliche Beziehungen werden weit weniger belastet als in einem streitigen Gerichtsverfahren.
- Vollstreckungskraft: Eine ordnungsgemäß erstellte Einigungsvereinbarung hat die Wirkung eines vollstreckbaren Titels und kann unmittelbar vollstreckt werden.
Erweiterung des Anwendungsbereichs der obligatorischen Mediation
Neben Handels- und Arbeitsstreitigkeiten fallen auch Mietstreitigkeiten, Streitigkeiten über die Aufhebung von Gemeinschaften und Wohnungseigentumsstreitigkeiten in den Anwendungsbereich der obligatorischen Mediation als Prozessvoraussetzung.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information. Für Ihren konkreten Fall lassen Sie bitte eine individuelle rechtliche Bewertung vornehmen.